Brandschutz

Eine der wichtigsten Anforderungen an Bauten ist diejenige der Sicherheit. Bauten und Anlagen dürfen weder bei ihrer Erstellung noch durch ihren Bestand Personen, Sachen oder die Umwelt gefährden.

 

Für Gebäude und Räume mit normaler Brandgefahr sind im Kanton Schwyz die Gemeinden zuständig. Dazu gehören insbesondere Wohnbauten:

  • Wohngebäude bis und mit fünf Erd- und Obergeschossen
  • Fahrzeugeinstellräume bis zu einer Grundfläche von 600 m2
  • Landwirtschaftliche Bauten
  • Photovoltaikanlagen bei Gebäude und Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde
  • die Erstellung und Änderung von Feuerungsanlagen
  • alle übrigen Gebäude, Räume und Anlagen, die keine Brandschutzbewilligung des kant. Amtes benötigen

 

In den Gemeinden Altendorf, Lachen, Galgenen, Vorderthal, Innerthal, Tuggen, Schübelbach und Reichenburg  ist die Firma Keller + Bombana GmbH für den Brandschutz verantwortlich.

 

 Zu den aktuellen Brandschutzvorschriften (Feuerschutzverordnung des Kt. Schwyz ab 01.01.2013) gelangen sie hier: Brandschutz Kanton Schwyz

 

Brandschutzartikel

Gerne verkaufen wir Ihnen auch diverse Brandschutzartikel wie:

  • Rauchmelder
  • Feuerlöscher
  • Löschdecken etc.

Melden Sie sich bei Bedarf einfach per Mail brandschutz@kamin.ch oder Tel. 055 444 30 50 bei uns, wir beraten Sie gern!
 

 

Standort Reichenburg

Keller + Bombana GmbH

Industriestrasse 11

Postfach 158

8864 Reichenburg

 

055 444 30 50

info@kamin.ch

 

Standort Mollis

Keller + Bombana GmbH

Feldbach 2
8753 Mollis

 

055 612 01 80
info@kamin.ch

 

Büro-Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag:

07.30 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr

 

Freitag:

07.30 - 12.00 Uhr

 

Für Notfälle sind wir auch ausserhalb der Öffnungszeiten für Sie da, der Telefonbeantworter gibt Ihnen Auskunft über die Notfall-Nummer.