Eine der wichtigsten Anforderungen an Bauten ist diejenige der Sicherheit. Bauten und Anlagen dürfen weder bei ihrer Erstellung noch durch ihren Bestand Personen, Sachen oder die Umwelt gefährden.
Für Gebäude und Räume mit normaler Brandgefahr sind im Kanton Schwyz die Gemeinden zuständig. Dazu gehören insbesondere Wohnbauten:
In den Gemeinden Altendorf, Lachen, Galgenen, Vorderthal, Innerthal, Tuggen, Schübelbach und Reichenburg ist die Firma Keller + Bombana GmbH für den Brandschutz verantwortlich.
Zu den aktuellen Brandschutzvorschriften (Feuerschutzverordnung des Kt. Schwyz ab 01.01.2013) gelangen sie hier: Brandschutz Kanton Schwyz
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